KFW Zuschuss

Der Einbau einer Brennwertheizung wird mit einem Zuschuss

von max. 15% durch die KFW-Bank gefördert.

 

 

Für wen gilt die Förderung:

Gefördert wird die ener­getische Sanierung von Wohn­gebäuden, für die der Bau­antrag oder die Bau­anzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Privatpersonen, wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind

 

Vorraussetzung ist, der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage.

 

 

 

Für weitere Informationen, sprechen oder rufen Sie uns an.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Telefon: 02373-869220

per E-Mail:        info@schornsteinfeger-menden.de

oder über das   Kontaktformular

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie direkt über die Seiten KFW-Bank

 

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