Der Einbau einer Brennwertheizung wird mit einem Zuschuss
von max. 15% durch die KFW-Bank gefördert.
Für wen gilt die Förderung:
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Privatpersonen, wenn Sie
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind
Vorraussetzung ist, der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage.
Für weitere Informationen, sprechen oder rufen Sie uns an.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefon: 02373-869220
per E-Mail: info@schornsteinfeger-menden.de
oder über das Kontaktformular
Ausführliche Informationen erhalten Sie direkt über die Seiten KFW-Bank
Wenn Sie uns per Kontaktformular oder Mail Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.