Energieausweis

Wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Gewerbeimmobilien

Bei Vermietung oder Verkauf ist die Vorlage eines Energieausweises Pflicht.

Eigentümer von Wohngebäuden mit folgenden Voraussetzungen:

Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen,

oder errichtet ( Bauantrag ) nach dem 01.11.1977

haben die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchsausweis oder dem Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre.

Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Heizgewohnheiten der Bewohner.

Modernisierungsempfehlungen sind nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden.

Im Bedarfsausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die gesamte Gebäudehülle wird berechnet und die Anlagentechnik detailliert berücksichtigt.

Hieraus ergibt sich eine konkrete Aussage über den Jahresenergiebedarf sowie den Primärenergiebedarf.

Die Ansätze für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen werden aus den Ergebnissen sofort sichtbar.

Der Bedarfsausweis ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und wird daher auch von der dena (Deutsche Energie-Agentur) empfohlen.

Für ein Angebot oder Fragen zum Energieausweis,

rufen Sie an unter:

Tel. 02373 869220

oder ganz einfach per  Kontaktformular

oder E-Mail: info@schornsteinfeger-menden.de

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