Kaminöfen Grenzwerte

Neue Bundesimmissionsschutzverordnung – BImSchV.

vom 22.02.2010

Was ändert sich?

Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums sind vor allem Öfen mit einem Alter von 20 Jahren und mehr verantwortlich für zwei Drittel der freigesetzten Feinstaubmenge. Daher sah die Bundesregierung auch in diesem Bereich Nachbesserungsbedarf. Ab sofort legt die Verordnung erstmals auch für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe bestimmte Emissionsgrenzwerte fest. Gemeint sind Feuerungsanlagen, die vorrangig für die Beheizung des Aufstellraumes verwendet werden wie beispielsweise Kamin- oder Kachelöfen. Bisher wurden diese von der Immissionsschutz-Verordnung und somit auch von möglichen Umweltschutzmaßnahmen nur allgemein erfasst.

Die Besitzer bestehender Einzelraumfeuerungsanlagen müssen nachweisen, dass ihr Ofen die vorgeschriebenen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) einhält. Als Nachweis genügt die Typprüfung des Herstellers mit einem Prüfzertifikat.

 

Übergangsfristen:für Kaminöfen, die die Grenzwerte nicht einhalten, oder kein Nachweis erbracht wurde.

 

 

Datum auf dem Typenschild

Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme

bis 31.12.1974 oder nicht feststellbar

31.12.2014

01.01.1975 – 31.12.1984

31.12.2017

01.01.1985 – 31.12.1994

31.12.2020

01.01.1995 bis 22.03.2010

31.12.2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beim HKI – Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. finden Sie eine Datenbank zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Emissionen häuslicher Feuerstätten für feste Brennstoffe.

Anhand der Auswahl des Feuerstättenherstellers und des jeweiligen Modells können Sie feststellen, welche Umweltschutzanforderungen erfüllt werden. Bestehende Kaminöfen, die den verschärften Anforderungen entsprechen können zeitlich unbegrenzt genutzt werden.

Altgeräte sanieren oder austauschen:

Kann jedoch der geforderte Nachweis nicht erbracht werden, muss der Besitzer handeln. Er hat entweder die Möglichkeit seine Anlage mit einem baulich zugelassenen Staubabscheider bzw. einer anderen Einrichtung zur Staubreduzierung nachzurüsten oder sie komplett austauschen zu lassen.